Logo Ingenieurbüro Jankowski

INGENIEURBÜRO  JANKOWSKI
MICHAEL JANKOWSKI - BAUINGENIEUR
BAUSACHVERSTÄNDIGER


Gutachten

Gutachten

Ich erstelle ein Gutachten zum Zustand Ihrer Immobile. Dies ist sinnvoll, wenn Sie eine Immobile besitzen, die sich noch in der Gewährleistung befindet und Sie Gewährleistungsansprüche an Ihren Bauträger / Bauunternehmer geltend machen möchten.

In der Regel beträgt die Gewährleistung 5 Jahre. Einige Bauträger bieten aber auch längere Fristen an. Sie haben gesetzlichen Anspruch auf die für Sie kostenlose Mängelbeseitigung innerhalb dieser Gewährleistungsfrist.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese Frist nicht ungenutzt verstreichen lassen. Später entdeckte Mängel nach abgelaufener Gewährleistung können nicht mehr geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen Sie (und nicht der Bauträger) die Kosten tragen. 

Aufgrund dessen empfiehlt es sich, einige Monate vor Ablauf der Gewährleistung eine gutachterliche Expertise zu Ihrer Immobilie zu beauftragen. 

Ich stelle für Sie eine Liste mit den entstandenen Mängeln auf, die Sie gegenüber Ihrem Bauträger / Bauunternehmer geltend machen können. 

Bei gravierenden Mängeln empfiehlt es sich, zeitnah einen Sachverständigen zu beauftragen, denn es können hohe und/oder langfristige Folgekosten entstehen, zum Beispiel ein erhöhter Energieaufwand bei einer nicht korrekt eingestellten Heizungsanlage oder fehlerhafte Dichtungen in Fenstern und Türen.

Share by: